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Sanierung & GMG05. Mai 2026Lesezeit: 7 Min.

Barrierefreier Badumbau & Treppenlift: Diese Förderungen stehen Ihnen zu

Veröffentlicht von: Redaktion wohn-rechner.de
Barrierefreier Badumbau & Treppenlift: Diese Förderungen stehen Ihnen zu
Die Barrierefreiheit im eigenen Zuhause wird mit zunehmendem Alter oder bei plötzlicher Krankheit zu einer existenziellen Frage. Umbauten wie ein barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche oder der Einbau eines Treppenlifts kosten jedoch viel Geld. Glücklicherweise müssen Eigentümer und Mieter diese Kosten nicht alleine tragen. Die gesetzlichen Pflegekassen unterstützen solche Maßnahmen im Rahmen der „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie diesen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten und welche weiteren Förderquellen bereitstehen.

Barrierefreiheit im Alter: Die finanzielle Last mindern

Barrierefreie Umbauten fallen im Baurecht unter die Modernisierung. Wer sein Haus fit fürs Alter macht, profitiert nicht nur von einem höheren Wohnkomfort, sondern steigert auch den Wiederverkaufswert der Immobilie. Da barrierefreie Umbauten jedoch oft akut benötigt werden, ist die schnelle Bereitstellung von Fördermitteln entscheidend.

Der Pflegekassen-Zuschuss (bis zu 4.000 EUR)

  • Förderhöhe: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro als Einmalzuschuss für alle Maßnahmen einer Barrierefreiheit-Sanierung.
  • Mehrere Pflegebedürftige: Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, können die Zuschüsse addiert werden – auf maximal 16.000 Euro für eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar.
  • Pflegegrad erforderlich: Einzige zwingende Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrads (Grad 1 bis 5) bei der betroffenen Person.
  • Eigenanteil: Ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 % der Kosten (maximal 10 % des Bruttoeinkommens) war früher üblich, wurde jedoch in vielen Fällen zur Entlastung der Pflegebedürftigen reformiert.

Typische Kosten und Förderanteile für barrierefreie Umbauten

MaßnahmeDurchschnittliche KostenZuschuss Pflegekasse (Max.)Verbleibender Eigenanteil (Richtwert)
Treppenlift (gerade Treppe)3.000 - 5.000 EUR4.000 EUR0 - 1.000 EUR
Treppenlift (kurvige Treppe)8.000 - 15.000 EUR4.000 EUR4.000 - 11.000 EUR
Badumbau (Wanne zur Dusche)4.000 - 8.000 EUR4.000 EUR0 - 4.000 EUR
Rampenbau im Eingangsbereich1.500 - 3.000 EUR1.500 - 3.000 EUR0 EUR

Wichtig: Das KfW-Programm 455-B „Barrierefreie Stadt“

Wichtiger Hinweis für Eigentümer

Wer keinen Pflegegrad besitzt, aber dennoch vorbeugend barrierefrei umbauen möchte, kann das KfW-Programm 455-B nutzen. Hierbei gewährt die KfW einen Zuschuss von bis zu 10 % der Investitionskosten (maximal 5.000 Euro) für Einbruchschutz und Barriereabbau. Der Antrag muss vor Umbaubeginn im KfW-Zuschussportal eingereicht werden.

Schritt-für-Schritt zur Bewilligung durch die Pflegekasse

1. Angebote einholen: Lassen Sie sich von spezialisierten Fachbetrieben Kostenvoranschläge für den Treppenlift oder den Badumbau erstellen. 2. Antrag einreichen: Senden Sie den formlosen Antrag „Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ zusammen mit den Angeboten an Ihre Pflegekasse (angesiedelt bei der Krankenkasse). 3. Prüfung abwarten: In manchen Fällen schickt die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung vor Ort. 4. Umbau durchführen: Nach Erhalt der schriftlichen Zusage können Sie den Auftrag an die Handwerker vergeben. 5. Rechnung einreichen: Nach Fertigstellung des Umbaus reichen Sie die Originalrechnungen ein, und die Kasse überweist den Zuschuss.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich als Mieter einen Treppenlift einbauen lassen?

Ja, der Vermieter darf den barrierefreien Umbau in der Regel nicht verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse (z. B. Gehbehinderung) vorliegt. Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Kosten trägt und bei Auszug den Rückbau finanziert.

Kann ich den Zuschuss erhalten, wenn der Umbau bereits begonnen hat?

Bei der Pflegekasse ist dies im Ausnahmefall möglich, da die Notwendigkeit oft akut ist. Wir empfehlen jedoch dringend, den Antrag vor Beginn der Arbeiten einzureichen, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Gibt es Zuschüsse der Krankenkasse für Hilfsmittel?

Ja, transportable Hilfsmittel wie Badewannenlifte oder Haltegriffe fallen unter die Hilfsmittelversorgung der Krankenkasse und werden bei ärztlicher Verordnung (Rezept) fast vollständig bezahlt, ohne dass das Budget für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen belastet wird.