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Solar & PV01. Mai 2026Lesezeit: 6 Min.

Solaranlagen-Versicherung: Schutz vor Sturm, Hagel und Ertragsausfall

Veröffentlicht von: Redaktion wohn-rechner.de
Solaranlagen-Versicherung: Schutz vor Sturm, Hagel und Ertragsausfall
Mit einer Photovoltaikanlage investieren Hausbesitzer viel Geld in Technik, die mindestens 25 bis 30 Jahre lang zuverlässig auf dem Dach arbeiten soll. Doch Hagelstürme, Blitzeinschläge, Schneedruck oder Diebstahl können die Anlage schwer beschädigen oder komplett zerstören. Ein finanzieller Ruin lässt sich durch den richtigen Versicherungsschutz verhindern. Doch reicht die normale Wohngebäudeversicherung aus, oder benötigt man eine spezielle Photovoltaik-Allgefahrenversicherung? Unser Ratgeber klärt auf.

Die Einbindung in die Wohngebäudeversicherung

Der einfachste Weg ist die Meldung der Solaranlage bei der bestehenden Wohngebäudeversicherung. Da die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist, gilt sie als Gebäudebestandteil. Sie ist dann gegen die klassischen Gefahren wie Feuer, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel und Leitungswasser mitversichert. Wichtig: Die Versicherungssumme des Hauses muss entsprechend dem Wert der PV-Anlage erhöht werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Die Vorteile einer speziellen PV-Allgefahrenversicherung

  • Erweiterter Schadensschutz: Versichert sind auch Schäden durch Tierbisse (Marder), Kurzschlüsse, Überspannung durch Blitzschlag, Vandalismus und Diebstahl.
  • Ertragsausfallversicherung: Fällt die Anlage nach einem Schaden wochenlang aus, zahlt die Versicherung eine Entschädigung für den entgangenen Solarstrom.
  • Bedienungsfehler: Auch Schäden, die durch versehentliche Falschbedienung oder Sabotage Dritter entstehen, sind abgedeckt.

Versicherungen im Vergleich

KriteriumWohngebäudeversicherung (Erweiterung)Spezielle PV-Allgefahrenversicherung
Typische Jahreskostenca. 30 - 80 EUR (Zusatzbeitrag)ca. 60 - 120 EUR
Schutz bei Marderbiß / KurzschlussIn der Regel ausgeschlossenVollständig versichert
Schutz bei Diebstahl / VandalismusNur bei Einbruchdiebstahl im HausAuf dem Dach voll versichert
Ertragsausfall-ErstattungNeinJa (Tagessatz für Ausfallzeit)

Vergessen Sie nicht die Betreiber-Haftpflichtversicherung

Wichtiger Hinweis für Eigentümer

Als Betreiber einer PV-Anlage speisen Sie Strom ins öffentliche Netz ein und gelten rechtlich als Unternehmer. Sollte durch einen technischen Defekt Ihrer Anlage ein Schaden im Stromnetz entstehen oder ein loses Modul bei Sturm ein Nachbarauto beschädigen, haften Sie. Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflichtversicherung dieses Risiko für private Dachanlagen bereits kostenfrei abdeckt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich dem Versicherer den Einbau eines Speichers melden?

Ja. Auch der Batteriespeicher im Keller erhöht den Gesamtwert des versicherten Objekts und muss dem Versicherer gemeldet werden. Bei Allgefahrenversicherungen ist der Akku meist automatisch mitversichert.

Sind Schäden durch Schneedruck versichert?

Schneedruckschäden (wenn die Schneelast die Module eindrückt) sind in der Standard-Gebäudeversicherung oft nur über den Zusatzbaustein 'Elementarschäden' versichert. In einer PV-Allgefahrenversicherung ist Schneedruck meist standardmäßig enthalten.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadensfall?

Die meisten Tarife vereinbaren eine Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro pro Schadensfall, um die Versicherungsprämien niedrig zu halten.