Solaranlagen-Versicherung: Schutz vor Sturm, Hagel und Ertragsausfall

Die Einbindung in die Wohngebäudeversicherung
Der einfachste Weg ist die Meldung der Solaranlage bei der bestehenden Wohngebäudeversicherung. Da die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist, gilt sie als Gebäudebestandteil. Sie ist dann gegen die klassischen Gefahren wie Feuer, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel und Leitungswasser mitversichert. Wichtig: Die Versicherungssumme des Hauses muss entsprechend dem Wert der PV-Anlage erhöht werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Die Vorteile einer speziellen PV-Allgefahrenversicherung
- ✓Erweiterter Schadensschutz: Versichert sind auch Schäden durch Tierbisse (Marder), Kurzschlüsse, Überspannung durch Blitzschlag, Vandalismus und Diebstahl.
- ✓Ertragsausfallversicherung: Fällt die Anlage nach einem Schaden wochenlang aus, zahlt die Versicherung eine Entschädigung für den entgangenen Solarstrom.
- ✓Bedienungsfehler: Auch Schäden, die durch versehentliche Falschbedienung oder Sabotage Dritter entstehen, sind abgedeckt.
Versicherungen im Vergleich
| Kriterium | Wohngebäudeversicherung (Erweiterung) | Spezielle PV-Allgefahrenversicherung |
|---|---|---|
| Typische Jahreskosten | ca. 30 - 80 EUR (Zusatzbeitrag) | ca. 60 - 120 EUR |
| Schutz bei Marderbiß / Kurzschluss | In der Regel ausgeschlossen | Vollständig versichert |
| Schutz bei Diebstahl / Vandalismus | Nur bei Einbruchdiebstahl im Haus | Auf dem Dach voll versichert |
| Ertragsausfall-Erstattung | Nein | Ja (Tagessatz für Ausfallzeit) |
Vergessen Sie nicht die Betreiber-Haftpflichtversicherung
Als Betreiber einer PV-Anlage speisen Sie Strom ins öffentliche Netz ein und gelten rechtlich als Unternehmer. Sollte durch einen technischen Defekt Ihrer Anlage ein Schaden im Stromnetz entstehen oder ein loses Modul bei Sturm ein Nachbarauto beschädigen, haften Sie. Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflichtversicherung dieses Risiko für private Dachanlagen bereits kostenfrei abdeckt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich dem Versicherer den Einbau eines Speichers melden?▼
Ja. Auch der Batteriespeicher im Keller erhöht den Gesamtwert des versicherten Objekts und muss dem Versicherer gemeldet werden. Bei Allgefahrenversicherungen ist der Akku meist automatisch mitversichert.
Sind Schäden durch Schneedruck versichert?▼
Schneedruckschäden (wenn die Schneelast die Module eindrückt) sind in der Standard-Gebäudeversicherung oft nur über den Zusatzbaustein 'Elementarschäden' versichert. In einer PV-Allgefahrenversicherung ist Schneedruck meist standardmäßig enthalten.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadensfall?▼
Die meisten Tarife vereinbaren eine Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro pro Schadensfall, um die Versicherungsprämien niedrig zu halten.