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Solar & PV12. Mai 2026Lesezeit: 8 Min.

Mieterstrom-Modell: Wie Vermieter von Solaranlagen profitieren

Veröffentlicht von: Redaktion wohn-rechner.de
Mieterstrom-Modell: Wie Vermieter von Solaranlagen profitieren
Die Energiewende fand bisher primär auf den Dächern von Einfamilienhäusern statt. Mehrfamilienhäuser blieben oft außen vor, da der bürokratische Aufwand für den Stromverkauf an Mieter enorm hoch war. Das hat sich geändert: Durch das Solarpaket I und neue steuerliche Erleichterungen ist das Mieterstrom-Modell für Vermieter hochgradig attraktiv geworden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Vermieter rechtssicher Solarstrom anbieten und damit eine stabile Rendite auf Ihr investiertes Kapital erzielen können.

Was ist das Mieterstrom-Modell?

Beim Mieterstrom-Modell installiert der Vermieter (oder ein zwischengeschalteter Dienstleister) eine PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses. Der erzeugte Strom wird den Mietern direkt im Gebäude zur Verfügung gestellt. Der Strompreis für die Mieter muss dabei mindestens 10 % unter dem Tarif des örtlichen Grundversorgers liegen. Für nicht genutzten Strom erhält der Vermieter die reguläre Einspeisevergütung.

Die Erleichterungen durch das Solarpaket I

  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Strom kann nun unbürokratisch im Haus verteilt werden, ohne dass der Vermieter zum vollwertigen Energieversorger mit allen Meldepflichten werden muss.
  • Gewerbesteuer-Privileg: Einnahmen aus dem Stromverkauf gefährden nicht mehr die Befreiung der Wohnungsbaugesellschaften von der Gewerbesteuer, sofern sie unter 20% der Gesamteinnahmen liegen.
  • Mieterstromzuschlag: Für den an Mieter gelieferten Strom zahlt der Staat einen zusätzlichen Zuschlag aus der EEG-Umlage.

Vorteile für Vermieter und Mieter

Vorteil für den VermieterVorteil für den Mieter
Attraktive Rendite auf InvestitionskostenGünstigerer Ökostrom (mind. 10% unter Grundversorgung)
Wertsteigerung des MietobjektsAktive Teilhabe an der Energiewende ohne eigenes Dach
Langfristige Bindung von zufriedenen MieternSchutz vor zukünftigen Strompreissteigerungen

Wichtig: Die Wahlfreiheit der Mieter bleibt bestehen

Wichtiger Hinweis für Eigentümer

Kein Mieter darf gezwungen werden, den Solarstrom des Vermieters abzunehmen. Die Teilnahme am Mieterstrom-Modell ist immer freiwillig. Der Vermieter muss zudem sicherstellen, dass Mieter, die nicht teilnehmen, weiterhin zuverlässig über das öffentliche Netz versorgt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer übernimmt die Abrechnung beim Mieterstrom?

Viele Vermieter nutzen spezielle Messstellenbetreiber oder Contracting-Dienstleister. Diese übernehmen die Installation der Zähler, die Tarifeinstufung und die monatliche Abrechnung gegen eine geringe Gebühr.

Lohnt sich Mieterstrom auch bei kleinen Mietshäusern?

Ja, durch die neue 'Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung' entfallen teure Zertifizierungspflichten, wodurch sich Mieterstrom bereits ab Objekten mit 3 bis 4 Wohneinheiten wirtschaftlich rechnet.

Wie wird der Stromfluss gemessen?

Es wird ein sogenanntes Summenzählermodell installiert. Ein zentraler Zähler misst den Zu- und Abfluss am Netzanschluss, während intelligente Zähler (Smart Meter) den individuellen Verbrauch der Wohnungen erfassen.