KfW-Kredit 358/359: Günstige Finanzierung für energetische Sanierung

Was sind die KfW-Kredite 358 und 359?
Bei den Programmen 358 (für Wohngebäude) und 359 (für Nichtwohngebäude) handelt es sich um Ergänzungskredite. Sie können nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für den Heizungstausch oder einer Zusage des BAFA für sonstige Effizienzmaßnahmen (z. B. Dämmung, neue Fenster) beantragt werden. Der Kredit dient also dazu, die verbleibenden Eigenanteile der Sanierung kostengünstig zu finanzieren.
Die Konditionen und Vorteile im Detail
- ✓Zinssubventionierung: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro gewährt der Bund eine zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 2 Prozentpunkten unter dem marktüblichen KfW-Zins.
- ✓Hohe Kreditsumme: Es können bis zu 120.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit beantragt werden.
- ✓Lange Laufzeiten: Die Laufzeit kann flexibel zwischen 4 und 30 Jahren gewählt werden, auf Wunsch auch mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
- ✓Keine doppelten Gebühren: Die Beantragung erfolgt direkt über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, wodurch teure Vermittlungsgebühren entfallen.
Kredit-Konditionen im Vergleich zum Markt (Beispiel)
| Parameter | Marktüblicher Ratenkredit | KfW-Ergänzungskredit 358/359 (subventioniert) |
|---|---|---|
| Zinssatz (Effektiv) | 6,5% - 8,5% p.a. | 1,5% - 3,5% p.a. (einkommensabhängig) |
| Max. Laufzeit | 84 Monate (7 Jahre) | Bis zu 30 Jahre |
| Sondertilgungen | Oft nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung | Jederzeit kostenfrei möglich (je nach Variante) |
| Zweckbindung | Frei verfügbar | Strikt an geförderte Modernisierungsmaßnahmen gebunden |
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer von Wohngebäuden (Sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter). Die Zinsverbilligung wird jedoch nur für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt, wenn das Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers 90.000 Euro nicht überschreitet. Liegt das Einkommen darüber, kann der Kredit zwar genutzt werden, jedoch entfällt die zusätzliche Zinsverbilligung.
Antragstellung und Ablauf
Der Ablauf ist dreistufig. Zuerst beantragen Sie den Zuschuss für Ihre Sanierungsmaßnahme online bei der KfW oder dem BAFA. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid (die Förderzusage) erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Hausbank oder einem Baufinanzierer. Legen Sie dort den Zuwendungsbescheid vor. Die Bank prüft Ihre Bonität und reicht den Kreditantrag bei der KfW ein. Erst nach Kreditzusage sollten Sie die Handwerker mit der Ausführung beauftragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich den Kredit auch ohne staatlichen Zuschuss beantragen?▼
Nein. Der KfW-Kredit 358/359 ist als Ergänzungskredit konzipiert und setzt zwingend eine positive Zusage für einen staatlichen Zuschuss (Heizungsförderung oder BAFA-Einzelmaßnahme) voraus.
Wie hoch ist die maximale Zinsverbilligung?▼
Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2 % p.a. für die erste Zinsbindungsphase (maximal 10 Jahre) bei selbstnutzenden Eigentümern mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
Kann ich den Kredit für den Kauf einer Photovoltaikanlage nutzen?▼
Nein, für Photovoltaikanlagen ist der Ergänzungskredit 358/359 in der Regel nicht vorgesehen. Hierfür bietet die KfW das spezielle Kreditprogramm 270 (Erneuerbare Energien - Standard) an.