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Sanierung & GMG15. Mai 2026Lesezeit: 6 Min.

KfW-Kredit 358/359: Günstige Finanzierung für energetische Sanierung

Veröffentlicht von: Redaktion wohn-rechner.de
KfW-Kredit 358/359: Günstige Finanzierung für energetische Sanierung
Eine energetische Sanierung steigert den Wert einer Immobilie und senkt die Energiekosten nachhaltig. Die Anschaffung einer neuen Heizung oder das Dämmen der Fassade erfordert jedoch hohe Investitionssummen. Um Eigentümern eine zinsgünstige Liquidität zu sichern, hat der Bund die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 aufgelegt. Diese Kredite sind speziell darauf ausgerichtet, die finanzielle Lücke zu schließen, die trotz staatlicher Zuschüsse verbleibt. Erfahren Sie, wie Sie diesen Zinsvorteil für Ihr Projekt nutzen können.

Was sind die KfW-Kredite 358 und 359?

Bei den Programmen 358 (für Wohngebäude) und 359 (für Nichtwohngebäude) handelt es sich um Ergänzungskredite. Sie können nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für den Heizungstausch oder einer Zusage des BAFA für sonstige Effizienzmaßnahmen (z. B. Dämmung, neue Fenster) beantragt werden. Der Kredit dient also dazu, die verbleibenden Eigenanteile der Sanierung kostengünstig zu finanzieren.

Die Konditionen und Vorteile im Detail

  • Zinssubventionierung: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro gewährt der Bund eine zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 2 Prozentpunkten unter dem marktüblichen KfW-Zins.
  • Hohe Kreditsumme: Es können bis zu 120.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit beantragt werden.
  • Lange Laufzeiten: Die Laufzeit kann flexibel zwischen 4 und 30 Jahren gewählt werden, auf Wunsch auch mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Keine doppelten Gebühren: Die Beantragung erfolgt direkt über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, wodurch teure Vermittlungsgebühren entfallen.

Kredit-Konditionen im Vergleich zum Markt (Beispiel)

ParameterMarktüblicher RatenkreditKfW-Ergänzungskredit 358/359 (subventioniert)
Zinssatz (Effektiv)6,5% - 8,5% p.a.1,5% - 3,5% p.a. (einkommensabhängig)
Max. Laufzeit84 Monate (7 Jahre)Bis zu 30 Jahre
SondertilgungenOft nur gegen VorfälligkeitsentschädigungJederzeit kostenfrei möglich (je nach Variante)
ZweckbindungFrei verfügbarStrikt an geförderte Modernisierungsmaßnahmen gebunden

Wer ist antragsberechtigt?

Wichtiger Hinweis für Eigentümer

Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer von Wohngebäuden (Sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter). Die Zinsverbilligung wird jedoch nur für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt, wenn das Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers 90.000 Euro nicht überschreitet. Liegt das Einkommen darüber, kann der Kredit zwar genutzt werden, jedoch entfällt die zusätzliche Zinsverbilligung.

Antragstellung und Ablauf

Der Ablauf ist dreistufig. Zuerst beantragen Sie den Zuschuss für Ihre Sanierungsmaßnahme online bei der KfW oder dem BAFA. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid (die Förderzusage) erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Hausbank oder einem Baufinanzierer. Legen Sie dort den Zuwendungsbescheid vor. Die Bank prüft Ihre Bonität und reicht den Kreditantrag bei der KfW ein. Erst nach Kreditzusage sollten Sie die Handwerker mit der Ausführung beauftragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Kredit auch ohne staatlichen Zuschuss beantragen?

Nein. Der KfW-Kredit 358/359 ist als Ergänzungskredit konzipiert und setzt zwingend eine positive Zusage für einen staatlichen Zuschuss (Heizungsförderung oder BAFA-Einzelmaßnahme) voraus.

Wie hoch ist die maximale Zinsverbilligung?

Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2 % p.a. für die erste Zinsbindungsphase (maximal 10 Jahre) bei selbstnutzenden Eigentümern mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Kann ich den Kredit für den Kauf einer Photovoltaikanlage nutzen?

Nein, für Photovoltaikanlagen ist der Ergänzungskredit 358/359 in der Regel nicht vorgesehen. Hierfür bietet die KfW das spezielle Kreditprogramm 270 (Erneuerbare Energien - Standard) an.