BAFA & KfW Förderung 2026: So viel Geld bekommen Sie für Ihre neue Heizung

Die neue Heizungsförderung 2026 im Überblick
Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Zuständigkeit klar aufgeteilt: Die KfW ist für die Vergabe von Zuschüssen für den Heizungstausch an Wohngebäuden zuständig, während das BAFA weiterhin Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenstertausch) verwaltet. Herzstück der Förderung ist das Baukastensystem, bei dem verschiedene Boni addiert werden können.
Wie setzt sich die Heizungsförderung (bis zu 70 %) zusammen?
- ✓Grundförderung (30 %): Erhält jeder private Selbstnutzer, Vermieter oder Gewerbetreibende für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage.
- ✓Effizienz-Bonus (5 %): Wird speziell für Wärmepumpen gewährt, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
- ✓Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %): Gibt es für den frühzeitigen Austausch von alten, funktionstüchtigen fossilen Heizungen (z. B. Kohleöfen, Ölheizungen, Gasheizungen älter als 20 Jahre). Gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
- ✓Einkommens-Bonus (30 %): Richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
- ✓Maximalgrenze: Die Boni sind kombinierbar, der maximale Gesamtzuschuss ist jedoch gesetzlich auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Förderfähige Kosten und maximale Zuschussbeträge
| Gebäudeeinheit | Max. förderfähige Kosten | Maximaler Zuschuss (70 %) |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit (Einfamilienhaus) | 30.000 EUR | 21.000 EUR |
| Mehrfamilienhaus: 2. bis 6. WE | 15.000 EUR je WE | 10.500 EUR je WE |
| Mehrfamilienhaus: ab der 7. WE | 8.000 EUR je WE | 5.600 EUR je WE |
Wichtig: Der zinsgünstige KfW-Ergänzungskredit
Ergänzend zum Zuschuss können Eigentümer über ihre Hausbank einen zinsgünstigen KfW-Kredit (Programm 358/359) von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Dieser Kredit steht allen offen, deren Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro liegt, und bietet extrem vorteilhafte Zinskonditionen zur Vorfinanzierung des Heizungskaufs.
Schritt-für-Schritt zur Förderung
Um die Förderung nicht zu gefährden, müssen Eigentümer die richtige Reihenfolge einhalten. Zuerst muss ein Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten oder Fachhandwerker stattfinden. Danach wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen, der eine Klausel zur Bedingung der Förderzusage enthält. Erst mit diesem Vertrag kann der Antrag im Kundenportal der KfW online gestellt werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Heizung installiert werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?▼
Nein. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten vor Ort (Vertragsabschluss mit dem Handwerker bzw. Montagebeginn) gestellt werden. Nachträglich eingereichte Anträge werden abgelehnt.
Gibt es Förderung für Gas-Hybridheizungen?▼
Im Jahr 2026 werden nur noch die erneuerbaren Komponenten einer Hybridheizung (z. B. die Solarthermieanlage oder die Wärmepumpen-Komponente) gefördert. Die Kosten für den fossilen Gaskessel sind nicht mehr förderfähig.
Muss ein Energieberater (iFEP) eingebunden werden?▼
Für den reinen Heizungstausch ist ein Energieberater nicht zwingend vorgeschrieben, die Bestätigung eines Fachunternehmers (BzA) reicht aus. Wir empfehlen dennoch eine Beratung, um alle Boni optimal auszuschöpfen.